Die Stelle Reinigungskraft (Teilzeit) bietet folgende Benefits:
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Die Anstellung erfolgt zum ehestmöglichen Zeitpunkt nach den Bestimmungen des NÖ. Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976, LGBl. 2420, in der geltenden Fassung, vorerst befristet auf zwei Jahre. Eine Weiterbeschäftigung ist bei zufriedenstellender Dienstleistung vorgesehen.
Die Einstufung erfolgt in der Entlohnungsgruppe 2, der Monatsbezug beträgt mindestens EUR 1.076,10 (derzeit, brutto für 20 Wochenstd.). Ab 01.01.2025 tritt eine Änderung der gesetzlichen Bezugsregelung in Kraft, die neben einem höheren Bruttobezug (mind. EUR 1.121,05), auch die Möglichkeit mit sich bringt, relevante Dienstzeiten in der Privatwirtschaft zu berücksichtigen.
Anstellungserfordernisse:
Ihre Aufgaben:
Wir bieten:
Ihre Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte bis Freitag, 22.11.2024, an die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya, Hauptplatz 1, 3830 Waidhofen an der Thaya (E-Mail: stadtamt@waidhofen-thaya.gv.at).
Die besten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Bewerbungsgespräch ins Waidhofner Rathaus eingeladen. Einen Bewerbungsbogen finden Sie auf unserer Homepage www.waidhofen-thaya.at.
Weitere Auskünfte erteilt StADir. Mag. Rudolf Polt (Tel.: 02842 / 503-11).